Gewährleistung – Antrag, Ablauf & Hinweise

Um Ihren Gewährleistungsantrag schnell und reibungslos bearbeiten zu können, stellen wir Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Bitte beachten Sie den nachstehenden Ablauf sowie die Hinweise.

1. Meldung des Mangels

Zur Meldung eines Mangels oder Schadens senden Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten Gewährleistungsantrag schnellstmöglich zu. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten:
📧 E-Mail: info@kerscher-nufatec.de
📞 Telefon: +49 (0) 9422 82793-0


2. Prüfung & Reparaturfreigabe

Nach Eingang Ihres Gewährleistungsantrags prüfen wir schnellstmöglich, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Liegt ein berechtigter Anspruch vor, erhalten Sie von uns eine schriftliche Reparaturfreigabe sowie eine zugehörige Auftragsnummer.

⚠️ Wichtiger Hinweis:
Reparaturen dürfen ausschließlich nach erteilter Reparaturfreigabe durchgeführt werden. Reparaturrechnungen ohne vorherige Reparaturfreigabe können nicht erstattet werden.


3. Abwicklung der Gewährleistung

Sofern die Reparatur extern durchgeführt wird, senden Sie bitte nach Abschluss der Reparatur die entsprechenden Rechnungen sowie ggf. die Altteile an folgende Adresse:

KERSCHER Nutzfahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
Agendorfer Straße 6
94327 Bogen

Bitte achten Sie darauf, bei allen Sendungen die zugehörige Auftragsnummer oder das Kennzeichen des Fahrzeugs anzugeben.

⚠️ Wichtiger Hinweis:
Sendungen, bei denen keine Auftragsnummer oder kein Kennzeichen angegeben ist, können von uns nicht zugeordnet und daher nicht bearbeitet werden. Diese Sendungen werden an den Absender zurückgesendet.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung – so helfen Sie uns, Ihren Gewährleistungsantrag zügig und zuverlässig zu bearbeiten.